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Lohnt sich Direktvermarktung für deine Solaranlage?

Beispiel: neue Anlage (Inbetriebnahme ab 2027), 8 kWp, Ost-West, 10 kWh Speicher. Gerechnet Stunde für Stunde mit den echten Börsenpreisen 2024, mit Übergangszahlung, Bonus, Einspeisegrenze, negativen Preisen und den Kosten eines Vermarkters.

Für neue Anlagen ab 2027 gibt es nach dem Entwurf des EEG 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr: 3 Jahre ein fester Betrag von 5,20 ct je kWh (Übergangszahlung), danach Direktvermarktung oder Abgabe ohne Vergütung (0 €). Unter 25 kW gibt es keine Marktprämie, dafür 1,50 ct Bonus je kWh in den ersten 4 Jahren der Direktvermarktung. Eingespeist werden höchstens 50 % der Leistung. Der Beschluss steht noch aus.

Die Antwort

Möglich.+ 99 € im Jahr ab Feb. 2030, nach Kosten

Ohne Direktvermarktung bekommst du dann 0 € für eingespeisten Strom. Mit ihr sind es vor Kosten 121 € im Jahr: 122 € an der Börse, 32 € Aufschlag (Bonus), abzüglich 33 €: Der Speicher gibt abends 309 kWh zur Börse, dafür kauft dein Haus später mehr Strom aus dem Netz. Nach 21 € Kosten bleiben 99 € im Jahr, nach den 4 Bonusjahren 67 €. Mit 600 € Grundgebühr im Jahr (ADAC) wären es − 489 €, dann gibst du den Strom besser ohne Vergütung ab. Angebote um 1 ct je kWh sind für 2027 angekündigt, aber noch nicht am Markt. Bis Jan. 2030 bringt die Übergangszahlung 103 € im Jahr. Sofort direkt zu vermarkten brächte − 4 € im Jahr, verbraucht aber die Bonusjahre früher.

Börsenwert deines Solarstroms5,67 ct/kWh
Fester Betrag, 3 Jahre5,20 ct/kWh
Eingespeist pro Jahr2.589 kWh
Kosten des Vermarkters21 € im Jahr

Ab wann es sich lohnt: Ein Angebot rechnet sich nach der Übergangszahlung, wenn der Vermarkter höchstens 121 € Grundgebühr im Jahr verlangt (ohne Gebühr je kWh) oder höchstens 5,62 ct je kWh (ohne Grundgebühr), in den ersten 4 Jahren mit Bonus.

Die beste Speichergröße über 20 Jahre ist mit und ohne Direktvermarktung etwa 10 kWh. Mit Süd statt Ost-West wäre eine kWh an der Börse 5,38 ct statt 5,67 ct wert, eingespeist würden 3.565 statt 2.589 kWh. Ergebnis: + 162 € im Jahr.

Genauer rechnen

Im Hauptrechner siehst du deine Anlage als Ganzes:

Diese Angaben nehmen wir mit: 8 kWp Ost-West Speicher 10 kWh

Genau für deine Anlage rechnen

So funktioniert Direktvermarktung

Bei der Direktvermarktung verkauft ein Direktvermarkter deinen Solarstrom an der Strombörse und zahlt dir den Erlös monatlich aus, abzüglich seiner Gebühr. Was dazukommt und womit du vergleichst, hängt davon ab, wann deine Anlage in Betrieb geht.

Neue Anlagen ab 2027

Nach dem Regierungsentwurf des EEG 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867, Beschluss steht aus) gibt es für neue Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr. Die ersten 3 Jahre zahlt der Netzbetreiber eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh (Inbetriebnahme 2027 unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW). Danach bleibt die Wahl zwischen Direktvermarktung und der Abgabe ohne Vergütung an den Netzbetreiber. Unter 25 kW gibt es in der Direktvermarktung keine Marktprämie, dafür in den ersten 4 Jahren einen Bonus von 1,5 ct/kWh. Eingespeist werden höchstens 50 % der Leistung. Die Frage ist dann also nicht mehr „Direktvermarktung oder feste Vergütung“, sondern „Direktvermarktung oder gar nichts“, und dafür reicht schon ein kleiner Erlös an der Börse. Deshalb lohnt sie sich ab 2027 meist, wenn der Vermarkter wenig verlangt.

Anlagen mit fester Vergütung (Inbetriebnahme bis Ende 2026)

Wer die feste Einspeisevergütung hat, bekommt in der Direktvermarktung zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber. Sie gleicht die Lücke zwischen dem anzulegenden Wert deiner Anlage und dem Monatsmarktwert Solar aus, also dem Durchschnittspreis, den Solarstrom im jeweiligen Monat an der Börse erzielt hat. Der anzulegende Wert liegt 0,4 ct über der Einspeisevergütung (§ 53 EEG). Im Schnitt erhältst du damit etwa die Vergütung plus 0,4 ct, mehr nur, wenn deine Einspeisung wertvoller ist als die einer durchschnittlichen Solaranlage, etwa mit Ost-West-Dach oder Speicher, der abends einspeist. Bei einer Grundgebühr von 50 € im Monat verlieren typische Hausanlagen deshalb, große Anlagen können gewinnen. Für Anlagen unter 100 kWp ist die Direktvermarktung freiwillig, ab 100 kWp Pflicht. Zurückwechseln geht zum Monatsersten.

Was Direktvermarktung kostet

Für Anlagen mit fester Vergütung nennt der ADAC (Stand Februar 2026) mindestens rund 50 € Grundgebühr im Monat, manche Vermarkter verlangen zusätzlich rund 200 € für die Einrichtung. Für neue Anlagen ab 2027 sind günstigere Angebote angekündigt, etwa mit 1 ct je kWh; damit rechnet diese Seite ab 2027 als Vorgabe. Beide Varianten lassen sich unter „Angebot eines Vermarkters eintragen“ wählen oder durch dein eigenes Angebot ersetzen. Ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox ist für Anlagen über 7 kW ohnehin Pflicht (50 bis 140 € im Jahr, Steuerbox bis 50 €). Weil die Angebote sehr unterschiedlich sind, zeigt diese Seite die Grenze, bis zu der sich ein Angebot für deine Anlage rechnet.

Negative Strompreise

Für neue Anlagen gibt es seit dem 25. Februar 2025 in Stunden mit negativem Börsenpreis keine Einspeisevergütung, diese Zeit wird an das Ende des Förderzeitraums angehängt. In der Direktvermarktung entfällt in diesen Stunden die Zahlung, der Vermarkter regelt die Anlage dann in der Regel ab. In beiden Fällen bringt Strom in diesen Stunden nichts. Im Datenjahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativem Preis, die meisten davon mittags im Frühjahr und Sommer.

Ausgeförderte Anlagen (Ü20)

Nach 20 Jahren endet die EEG-Vergütung. Bleibt die Anlage beim Netzbetreiber, zahlt er den Jahresmarktwert Solar abzüglich eines Vermarktungsentgelts. 2025 waren das 4,508 ct abzüglich 0,228 ct. Diese Übergangsregel gilt längstens bis 2032. In der Direktvermarktung ohne Förderanspruch gibt es nur den Börsenpreis, ohne Marktprämie und ohne Untergrenze. Die Anlage ist abbezahlt, deshalb vergleicht diese Seite den Erlös pro Jahr.

So wird gerechnet

Rechenweg
  1. Für jede der 8.760 Stunden des Jahres 2024 rechnet Energiepult, wie viel Strom deine Anlage erzeugt (Monatsertrag aus PVGIS, über den Tag verteilt nach Sonnenstand und Ausrichtung), wie viel dein Haus selbst nutzt, was der Speicher aufnimmt und was ins Netz geht. Es ist derselbe Rechenkern wie im Hauptrechner, mit denselben Annahmen.
  2. Einspeisevergütung (bis Ende 2026) und Übergangszahlung (ab 2027, 3 Jahre): Einspeisung × Satz, ohne Zahlung in Stunden mit negativem Preis. Ab 2027 höchstens 50 % der Leistung, der Rest wird abgeregelt.
  3. Direktvermarktung: Einspeisung × Börsenpreis der jeweiligen Stunde plus Marktprämie des Monats (anzulegender Wert minus Monatsmarktwert Solar, nicht unter null; ab 2027 nur ab 25 kW), unter 25 kW ab 2027 stattdessen 1,5 ct Bonus in den ersten 4 Jahren, ohne Zahlung in Stunden mit negativem Preis. Davon ab gehen Grundgebühr, Gebühr je kWh und die Einrichtung, verteilt auf 20 Jahre.
  4. Ab 2027 vergleicht die Antwort die Zeit nach der Übergangszahlung: Direktvermarktung gegen die Abgabe ohne Vergütung (0 €). Ein zweiter Satz nennt, was ein Wechsel schon in den ersten 3 Jahren brächte.
  5. Monatsmarktwert Solar: Börsenpreise 2024, gewichtet mit einem typischen Solarprofil (Süd 35°, Mitte Deutschlands, Sonnenstand mit Sommerzeit). Im Modell ergibt das einen Jahreswert von 4,66 ct/kWh, nahe am offiziellen Jahresmarktwert Solar 2024 (4,624 ct, DGS). Vergütung und Direktvermarktung werden mit denselben Daten gerechnet.
  6. Ausgeförderte Anlagen: Netzbetreiber zahlt Jahresmarktwert Solar (Modell) minus 0,228 ct, Direktvermarktung nur den Börsenpreis.
  7. Speicher bei Direktvermarktung: Mit Energiemanagement speist der Speicher abends in den teuersten Stunden ein, was über den Bedarf bis zum nächsten Solarüberschuss hinausgeht und am Folgetag aus Überschuss nachgeladen werden kann. Er tut das nur, wenn es nach Verlusten mindestens 3 ct/kWh mehr bringt als das spätere Einspeisen des Überschusses, und nicht an Tagen mit Netzladung. Mehrbezug aus dem Netz wird abgezogen.
  8. Grenzen der Rechnung: Die Steuerung kennt Wetter und Preise des Folgetags (Prognose); echte Systeme treffen das nicht immer. Ein Teil des Mehrerlöses entsteht im Spätherbst und Winter 2024, als der Marktwert Solar über der Vergütung lag; in anderen Jahren kann er kleiner oder größer ausfallen.
  9. Schwellenwert: der Mehrerlös gegenüber der Vergütung (ab 2027: gegenüber der Abgabe ohne Vergütung), abzüglich der auf 20 Jahre verteilten Einrichtung. Bis zu dieser Grundgebühr im Jahr (oder dieser Gebühr je kWh) rechnet sich ein Angebot.
Quellen

Alle Angaben sind unverbindliche Näherungen auf Basis von Annahmen und Durchschnittswerten, ohne Gewähr. Energiepult bekommt von keinem Anbieter Geld oder Provision. Firmennamen stehen nur als Quelle.